Staatliche Förderungen für Wärmepumpen
Deutschland hat ehrgeizige Ziele und soll bis 2045 klimaneutral werden. Aufgrund ihrer guten CO₂-Bilanz sind Wärmepumpen ein wichtiger Bestandteil der Energiewende.
Um den Einbau von Wärmepumpen zu forcieren, erhalten Eigenheimbesitzer sehr attraktive Förderungen für Ihre neue Wärmepumpe.
Welche Förderprogramme es gibt, wie die Förderung funktioniert und wie diese richtig beantragt werden, erfahren Sie hier.
Welche Förderungen für Wärmepumpen gibt es?
Das hängt von der jeweiligen Immobilie beziehungsweise dem Bauvorhaben ab: Für den Austausch veralteter Öl- und Gasheizungen gegen eine Wärmepumpe im Altbau erhalten Modernisierer einen Zuschuss. Bei einem klimafreundlichen Neubau und für Sanierungsvorhaben in Altbauten kann je nach persönlichen Voraussetzungen eine Förderung in Form eines günstigen Kredits in Anspruch genommen werden.
BEG-Förderung für Wärmepumpen als Einzelmaßnahme
Die Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen (BEG EM) für effiziente Gebäude wendet sich in erster Linie an Hausbesitzer, die ihre Immobilie energieeffizient sanieren wollen. Für diese Modernisierer steht ein Zuschuss zum Einbau bestimmter Anlagen zur Wärmeerzeugung zur Verfügung – dieser Zuschuss fällt bei Wärmepumpen am höchsten aus.
Zum Flyer BEG-Förderung 2024 »In welcher Höhe werden Wärmepumpen gefördert?
Im Falle eines Austausches setzt sich der finanzielle Zuschuss aus mehreren Bausteinen zusammen und richtet sich nach der Einbausituation:
- 30 Prozent der Investitionskosten werden als Grundzuschuss gewährt.
- Zusätzlich werden 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch von Gas-, Öl-, Strom- oder Kohleheizung oder einer mind. 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe gewährt.
- Sie erhalten einen Zuschlag von 5 Prozent, wenn die Heizung Energie aus Wasser, Erdreich oder Abwasser bezieht oder wenn eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel eingebaut wird. Als natürliches Kältemittel wird häufig Propan (R290) verwendet.
- Einen Einkommensbonus mit 30 Prozent erhalten Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 40.000 € beträgt.
- Ergänzungskredit für selbstgenutztes Wohnungseigentum: Haushalte mit einem Einkommen unterhalb von 90.000 € können einen Ergänzungskredit zusätzlich zur Zuschussförderung bei einem Finanzinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl beantragen.
Was ist für die Förderung für Wärmepumpen zu beachten?
Eine Wärmepumpe sollte folgende technischen Voraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein:
- Erreichen einer bestimmten jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz je nach Art der Wärmepumpe
- Beim Heizungstausch eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,0
- Integrierte Energie- und Verbrauchsanzeige oder getrennten Strom- und Wärmemengenzähler über externe Einrichtungen
- Bei Erdwärmepumpen mit Sondenbohrung: Beauftragung einer nach DVGW W120-2 zertifizierten Bohrfirma und Abschluss einer Versicherung für die Bohrung.
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage nach Verfahren B.
Wie lange ist die BEG-Förderung für Wärmepumpen noch verfügbar?
Weil die BEG-Förderung für Wärmepumpen in Altbauten und Bestandsgebäuden ein wichtiger Teil des Klimaschutzpaketes ist, kann davon ausgegangen werden, dass sie in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Förderung für Wärmepumpen wird regelmäßig den Marktentwicklungen angepasst. Deshalb ist es möglich, dass sich die Voraussetzungen für die Förderung für Wärmepumpen oder die Höhe des Zuschusses ändern.
Wo kann ich die Förderung meiner Wärmepumpe beantragen?
Die Förderung für den Heizungstausch zur Wärmepumpe ist ab 2024 bei der KfW zu beantragen.
Bei der Antragstellung ist zu beachten:
- Neue und ggf. bereits begonnene Bauvorhaben für selbstgenutzte Einfamilienhäuser: Beantragung voraussichtlich ab dem 27.02.2024 bei der KfW möglich.
- Mehrfamilienhäuser, Wohneigentümergemeinschaften, Mietobjekte und Unternehmen: Beantragung ist erst zu einem späteren Termin möglich. Der konkrete Startzeitpunkt wird von der KfW in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) bekanntgegeben.
- Heizungstausch: Kann ab sofort in Auftrag gegeben und der Förderantrag zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
- Zwischen dem 01.01.2024 und bis zum 31.08.2024 begonnene Bauvorhaben: Nachmeldung zur Förderung des Heizungstausches bis zum 30.11.2024 bei der KfW. Ab dem 01.09.2024 darf mit der Bauausführung nicht mehr vor Antragstellung begonnen werden.
Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie im aktuellen Artikel “Förderung von Wärmepumpen” des Wärmepumpenherstellers NIBE.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung und regelmäßiger Aktualisierung der Inhalte können Irrtümer und Änderungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Daher übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Für spezifische Förderungen oder Bedingungen sind stets die aktuellen Angaben und Richtlinien des jeweiligen Fördergebers maßgeblich.